Sklaven - Diener - Zuchtgesetz
§ 1
Sollte sich der Sklave dem Willen seiner Herrin in irgendeiner Form widersetzen, so hat der Sklave eine Strafe zu empfangen, die je nach Belieben seiner Herrin zusammengestellt wird.
Diese Strafe steht dem Sklaven auch dann zu, wenn er die Befehle seiner Herrin nicht schnell genug, oder aber nur unsorgfältig ausführt. Der Domina sind in ihrer Phantasie keine Grenzen gesetzt.
Diese Strafe steht dem Sklaven auch dann zu, wenn er die Befehle seiner Herrin nicht schnell genug, oder aber nur unsorgfältig ausführt. Der Domina sind in ihrer Phantasie keine Grenzen gesetzt.
§ 2
Der Sklave hat diese Strafe in Demut zu empfangen und sich dafür bei seiner Herrin zu bedanken. Sein Dank sollte sich im Füßeküssen und -lecken ausdrücken.
§ 3
Sollte der Sklave hingegen den ganzen Tag folgsam gewesen sein, so empfielt sich, wenn es die Jahreszeit erlaubt, ein nicht zu weiches Ruhelager aus Disteln oder Brennesseln für den völlig
unbekleideten Sklaven. Je nach Lust und Laune der Herrin, damit sich dieser auch während der Nacht nicht dem Gehorsam der Herrin entziehen kann, wird er mit Maske, Mundknebel, Hand-und Fußfesseln,
Anusstöpsel und einer Penismanschette aus Stahl versehen. Auf diese Art und Weise ist der Sklave mit seinen Gedanken voll und ganz bei seiner Herrin.
§ 4
Kontrolle über die männliche Erektion. Der Sklave darf sich nur im Beisein seiner Herrin oder deren Freundinnen befriedigen. Dies darf nur auf Befehl geschehen. Dieser Befehl sollte dem Sklaven
deutlich machen, wann, wo und in welchen Zeitraum die Befriedigung erfolgen darf. Sollte die Domina während des Vorgangs keinen Gefallen mehr an dieser Vorführung finden, so muß ein kurzer Fingerzeig
genügen, um das Geschehen umgehend abzubrechen.
§ 5
Wenn der Sklave trotz des erteilten Befehls seinen Körper nicht unter Kontrolle hat, muß dieser sofort mit der Peitsche bestraft werden. Auch das nächste Sklavenmahl wird von der Speisekarte
gestrichen. Dieses vorzügliche Mahl wird jedoch aufgehoben und am nächsten Tag zusätzlich serviert.
§ 6
Es steht der Domina frei, den Sklaven an Dritte auf umbestimmte Zeit auszuleihen oder gegen einen anderen Sklaven, bzw. Sklavin auszutauschen. Dabei wird dem Sklaven die Gelgenheit gegeben, neue
Dinge dazuzulernen. Über den erteilten Unterricht muß der Herrin bis ins Detail Bericht erstattet werden.
§ 7
Der Sklave trägt durch einen entsprechenden Lebenswandel und durch regelmässiges Training dafür Sorge, dass er körperlich und geistig den ständig steigenden Anforderungen der Herrin gerecht wird.
§ 8
Ziel der Herrin ist es, sich einen körperlich und geistig extrem belastbaren Sklaven heranzuziehen, der sich bedingungslos ihren Willen ausliefert,der sich leidenschaftlich ihren Wünschen hingibt,
der alle durch die Herrin zugefügten Qualen geduldig und mit Freude erträgt und als Quelle seines eigenen Lustgewinn betrachtet und der auf diese Weise dazu beiträgt, alle Gelüste der Herrin in hohem
Maße zu befriedigen.